Wenn Sie im Meldezeitraum steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen durchgeführt haben, sind Sie verpflichtet, eine Zusammenfassende Meldung bei Ihrem zuständigen Finanzamt abzugeben. Dies gilt auch für innergemeinschaftliche Dienstleistungen, für die die Steuerschuld übergeht.
Die Zusammenfassende Meldung gilt als Steuererklärung.
Und so gehen Sie vor
Wählen Sie im Hauptmenü links unter “ Finanzamt“ den Eintrag „Zusammenfassende Meldung“ aus. Klicken Sie auf den grünen Button rechts unten. Sie erhalten die folgende Meldung:
Bestätigen Sie mit „Speichern“.