Sacheinlage und -entnahme buchen

Sacheinlage

Sacheinlagen sind Gegenstände, wie etwa ein PC, die für den Betrieb angeschafft werden. Sacheinlagen führen zur Betriebsausgaben (Ausgaben-Beleg erfassen) und sind relevant für die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung.

Die Sacheinlage von Umlaufvermögen ist als Betriebsausgabe absetzbar.

Die Einlage von Anlagevermögen ist im Anlagenverzeichnis zu erfassen und im Wege der Absetzung für Abnutzung abzuschreiben, wenn es sich um eine abnutzbare Anlage handelt.

Und so gehen Sie vor:

Damit der Vorgang zu einem späteren Zeitpunkt leicht nachvollziehbar ist, wird folgende Vorgangsweise empfohlen:

Buchen Sie in diesem Fall zuerst einen Ausgaben-Beleg, wobei die Anlage auf eine Anlagenkategorie zu buchen und als Zahlungsmittel das Konto „Privat (PRIV)“ zu verwenden ist. Buchen Sie in einem zweiten Schritt die Anlage im Anlagenverzeichnis, damit die Absetzung für Abnutzung berechnet und als Betriebsausgabe berücksichtigt werden kann.

Geringwertige Wirtschaftsgüter können sofort als Betriebsausgabe berücksichtig werden, wenn der Wert im Zeitpunkt der Einlage den Grenzbetrag von 400,- € nicht übersteigt. Die Frage nach dem Netto- oder Bruttobetrag stellt sich in diesem Fall nicht, weil Sie die Einlage als Privatperson vornehmen und daher keine Umsatzsteuer anfallen kann.

Sachentnahme

Verwenden Sie Gegenstände oder Material, die eigentlich als Betriebsausgabe angeschafft wurden, für private Zwecke, so handelt es sich dabei um eine Sachentnahme.

Sachentnahmen führen zur Betriebseinnahmen und sind relevant für die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung.

Gehen Sie bitte bei der Buchung von Sachentnahmen wie im Thema Eigenverbrauch beschrieben vor.

Siehe auch: