Ein Eigenverbrauch kommt dann zustande, wenn Sie Ware aus dem Betrieb für Ihre privaten Zwecke verwenden. Damit sich dies in der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung niederschlägt, müssen Sie diesen Eigenverbrauch als Beleg erfassen.
- Bei Entnahme eines Wirtschaftsgutes des Umlaufvermögens sind die Anschaffungskosten als Betriebseinnahme zu verbuchen, weil die Bezahlung vorher als Betriebsausgabe berücksichtigt wurde.
- Auch die Entnahme von Anlagevermögen führt zu einer Betriebseinnahme (Differenz zwischen Buchwert und dem Entnahmewert/Teilwert).
- Bezüglich der Entnahme von Grund und Boden wird auf RZ 681 EStR 2000 verwiesen.
Und so gehen Sie vor
Wählen Sie die Belegart „Eigenverbrauch“ aus.
Das Belegdatum ist in diesem Fall jenes Datum, zu dem die Ware entnommen wurde. Geben Sie auch als Kategorie „Eigenverbrauch“ an. Steuersatz wird jener eingefügt, der für die jeweilige Ware normalerweise anfällt. Im Betragsfeld (Netto bzw. Brutto, je nach Einstellung) tragen Sie schließlich den Wert der Ware ein.
Der Beleg, von dem Sie wie von allen anderen Belegen auch ein Bild hochladen können, wirkt sich sofort nach dem Speichern in der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung erfolgserhöhend aus, d.h. der Gewinn des Unternehmens wird erhöht.
Beispiel
Entnahme von 5 Kisten Mineralwasser (10 %) zum Nettowert von 33 €.
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