Anlagenverzeichnis

Wirtschaftsgüter, deren Verwendung oder Nutzung sich erfahrungsgemäß auf einen Zeitraum von mehr als einem Jahr erstreckt, können nicht im Zeitpunkt der Anschaffung sofort und zur Gänze als Betriebsausgaben berücksichtigt werden. Sie sind als abnutzbares Anlagevermögen nur in Form der Absetzung für Abnutzung absetzbar. Eine Ausnahme sind die sogenannten geringwertigen Wirtschaftsgüter.

Solche Anlagen sind bei Gewinnermittlung durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung in ein Verzeichnis (Anlagenkartei) einzutragen.

Achtung: Beachten Sie bitte, dass das Anlagenverzeichnis in der aktuellen Version von Linde Office noch nicht mit der Beleg-Erfassung verknüpft ist. Das bedeutet, dass Ausgabenbelege, die auf eine Anlagenkategorie gebucht werden, nicht automatisch in das Anlagenverzeichnis übernommen werden können.

Weitere Informationen zur Buchung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens im Anlagenverzeichnis finden Sie in folgenden Beiträgen:

Schaltflächen

Diese Schaltfläche hat 2 Funktionen: alte Anlagen (Anschaffung/Herstellung/Inbetriebnahme vor dem aktuellen Finanzjahr) können storniert, neue Anlagen (Anschaffung/Herstellung/Inbetriebnahme im aktuellen Finanzjahr) können gelöscht werden.

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